DSGVO-Leitfaden (Teil 1): Alles, was Sie über die EU-Datenschutzgrundverordnung wissen müssen
DSGVO-Leitfaden (Teil 1): Alles, was Sie über die EU-Datenschutzgrundverordnung wissen müssen

Die neue europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist am 25. Mai in Kraft getreten und sorgte bereits im Vorfeld für reichlich Kontroversen. Wir haben einen praktischen und leicht verständlichen Leitfaden erstellt, der Ihnen hilft, das Thema besser zu verstehen. Dies ist der erste von drei Artikeln, die wir mit Hilfe der portugiesischen Verbraucherschutzorganisation DECO vorbereitet haben.

Was ist die DSGVO?

  • DSGVO ist die Abkürzung für die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 (zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG).
  • Es handelt sich um die neue Gesetzgebung zum Schutz personenbezogener Daten von EU-Bürgern, die am 25. Mai in Kraft getreten ist.

Welche Bedeutung hat die DSGVO?

  • Die neue Regelung ist ein entscheidender Impuls für die digitale Wirtschaft, insbesondere für den elektronischen Handel, und stellt eine der wichtigsten Entscheidungen der EU für die kommenden Jahre dar. Durch ihre Umsetzung wird die Sicherheit der europäischen Verbraucher in Bezug auf ihre Privatsphäre und den Schutz ihrer personenbezogenen Daten erhöht; dies sind zwei der wichtigsten Anliegen der Bürger in der digitalen Welt.
  • Die DSGVO beabsichtigt, die Art und Weise zu ändern, in der sowohl öffentliche Einrichtungen als auch private Unternehmen personenbezogene Daten ihrer Kunden sammeln und verarbeiten, indem sie verstärkte Informations- und Sicherheitspflichten festlegt.
  • Die Regelungen der DSGVO sind bindend für alle Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen (ungeachtet einiger Unterschiede, über die jeder Mitgliedstaat entscheiden kann), unabhängig von ihrer Größe oder ihrem Umsatz, insofern sie personenbezogene Daten von EU-Bürgern oder Nicht-EU-Bürgern, die sich auf EU-Territorium befinden oder befunden haben, sammeln oder verarbeiten, selbst wenn diese Verarbeitung außerhalb des Hoheitsgebietes der EU erfolgt.