Es gibt Wohnvillen und touristische Villen. Dies ist eine touristische Einheit. Jedes Jahr bis zum 30. Oktober muss der Eigentümer die Betreibergesellschaft darüber informieren, ob die Einheit im nächsten Kalenderjahr in das Vermietungsprogramm aufgenommen werden soll und welchen Zeitraum der Eigentümer für die Eigennu