Obwohl es sich um eine touristische Einheit handelt, können die Apartments vom Eigentümer zu 100 % als Wohnsitz genutzt werden. Jedes Jahr bis zum 30. Oktober muss der Eigentümer den Betreiber informieren, ob er die Einheit im folgenden Kalenderjahr in das Mietprogramm aufnehmen möchte, und die Nutzungszeit des Eigentü