Obwohl es sich um eine touristische Einheit handelt, können die Apartments zu 100 % vom Eigentümer als Wohnsitz genutzt werden. Jedes Jahr bis zum 30. Oktober muss der Eigentümer die Betreibergesellschaft darüber informieren, ob die Einheit im kommenden Kalenderjahr in das Vermietungsprogramm aufgenommen werden soll un