Das Grundstueck bietet die Moeglichkeit, ein Gebaeude mit einer maximalen Bauflaeche von bis zu 552 m² zu errichten, vorbehaltlich der Einreichung und Genehmigung eines neuen Projekts durch die zustaendige Gemeinde. Dies gibt dem zukuenftigen Eigentuemer die Moeglichkeit, ein massgeschneidertes Konzept zu entwickeln, p