Die Europäische Krankenversicherungskarte deckt Sie bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten ab / Gtres
Die Europäische Krankenversicherungskarte deckt Sie bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten ab / Gtres
avoronkova

Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC – European Health Insurance Card) ist eine persönliche Karte, die ihren Inhaber dazu berechtigt, während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem der Länder der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen) sowie in der Schweiz die aus medizinischer Sicht notwendigen Behandlungen zu erhalten.

Wofür ist die Europäische Krankenversicherungskarte gut?

Die Versicherungskarte kann mit Ihrer deutschen Krankenversicherungskarte verglichen werden, mit dem Unterschied, dass Sie sie im Ausland verwenden können. Die Rechnungen für die anfallenden Behandlungskosten werden an Ihre deutsche Krankenversicherung weitergeleitet. Es ist wichtig, die Europäische Krankenversicherungskarte beim Urlaub im Ausland dabeizuhaben.

Wie wird die Europäische Krankenversicherungskarte beantragt?

Die Europäische Krankenversicherungskarte müssen Sie bei Ihrer deutschen Krankenversicherung beantragen. Sollten Sie Ihren Wohnsitz in Portugal haben, können Sie die Versicherungskarte über das Internet beantragen oder bei jeder Amtsstelle der portugiesischen Sozialversicherung.

Welche Leistungen deckt die Europäische Krankenversicherungskarte ab?

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass die Versicherungskarte nicht die gewöhnliche Reiseversicherung ersetzt. Ebenso wenig deckt sie die Kosten der privaten Gesundheitsversorgung, den Rückflug nach Deutschland oder den Verlust oder Diebstahl von persönlichem Eigentum. Sollten Sie ausschließlich zum Zweck einer medizinischen Behandlung ins Ausland reisen, sind Sie ebenfalls nicht abgedeckt. Die Karte kann nur bei Notfällen benutzt werden, die während Ihrer Reise auftreten. Rückführungen werden ebenfalls nicht gedeckt.

Die Krankenversicherungskarte kann auch keine kostenlose Behandlung garantieren, da die Bedingungen von Land zu Land unterschiedlich sind. Eine Behandlung, die in Deutschland von Ihrer Krankenversicherung übernommen wird, kann in Portugal eventuell nicht im Leistungsumfang des öffentlichen Gesundheitssystems inbegriffen und somit kostenpflichtig sein.

Sollte es sich bei Ihrem Auslandsaufenthalt nicht um eine Reise, sondern um einen Wohnortwechsel handeln, benötigen Sie für die medizinische Versorgung in Ihrem neuen Wohnsitzland keine Europäische Krankenversicherungskarte; dafür müssen Sie in Portugal eine örtliche Krankenversicherungskarte beantragen.

Des Weiteren umfasst die Europäische Krankenversicherungskarte die medizinische Notfallversorgung bei Krankheit oder Unfall sowie die Verschlimmerung chronischer Krankheiten wie Asthma, Herzerkrankungen, Krebs usw. Wenn Sie während der Schwangerschaft reisen, deckt die EHIC die notwendigen Behandlungen, einschließlich der Geburt, ab.