Portugiesische Regierung gründet Arbeitsgruppe für bezahlbaren Wohnraum

Die portugiesische Regierung hat eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich auf bezahlbaren Wohnraum konzentrieren soll, mit dem Ziel, in diesem Sektor „Leitlinien für Investitionen im Rahmen des Programms ‚Portugal 2030‘ festzulegen“, wie aus einem im Diá
Bezahlbarer Wohnraum in Portugal
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Die portugiesische Regierung hat eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich auf bezahlbaren Wohnraum konzentrieren soll, mit dem Ziel, in diesem Sektor „Leitlinien für Investitionen im Rahmen des Programms ‚Portugal 2030‘ festzulegen“, wie aus einem im Diário da República veröffentlichten Dekret hervorgeht.

In dem Dekret vom 3. März wird erläutert, dass die Gruppe auch den Austausch von Informationen koordinieren wird, die zur Vorbereitung der Instrumente und Verfahren für die Auswahl von Wohnungsbauinvestitionen erforderlich sind, und deren Fortschritte überwachen wird.

Die Arbeitsgruppe, die vom Staatssekretär für Planung und regionale Entwicklung, Hélder Reis, und der Staatssekretärin für Wohnungswesen, Patrícia Santos, eingesetzt wurde, setzt sich wie folgt zusammen: ein Koordinator der Agentur für Entwicklung und Kohäsion; je ein Vertreter aus den Büros der beiden Staatssekretäre; ein Vertreter der Verwaltungsbehörde der Regionalprogramme für den Norden, das Zentrum, den Alentejo, die Algarve, die Azoren und Madeira; einen Vertreter des Instituts für Wohnungsbau und Stadterneuerung (IHRU) sowie einen Vertreter der Missionsstruktur „Recover Portugal“ (EMRP).

Die Mitglieder erhalten kein Gehalt. Zu ihren Aufgaben gehören die Ermittlung ausgereifter Projekte, die von Fördermitteln für bezahlbaren Wohnraum profitieren könnten, die Mitwirkung bei der Ausarbeitung von Ausschreibungen im Rahmen der spezifischen Ziele von „Portugal 2030“, die Abstimmung der Finanzierungsbedingungen, die Überwachung der Umsetzung sowie gegebenenfalls die Unterbreitung von Vorschlägen zur Beschleunigung der Fortschritte.

Die Arbeitsgruppe soll bis zum 31. Dezember 2030 tätig sein, sofern ihr Mandat nicht durch ein weiteres Dekret verlängert wird.