Genießen Sie Ihren Ruhestand in Portugal / Unsplash
Genießen Sie Ihren Ruhestand in Portugal / Unsplash

Portugal zieht aufgrund seines milden Klimas, seiner schönen Küsten und der günstigen Immobilien viele Ausländer an. Landschaftlich hat das Land auch eine große Vielfalt zu bieten: Sie können in einem kleinen Dorf, einer Großstadt oder direkt am Meer wohnen. Die Lebenshaltungskosten und die Lebensqualität sind in Portugal ausgezeichnet und die Algarve landet regelmäßig in den Rankings der „besten Wohnorte“ vieler renommierter Zeitschriften wie dem Forbes Magazine. Mittlerweile gibt es viele Anbieter, die spezielle Dienstleistungen für Rentner anbieten, die ihren Ruhestand in Portugal verbringen möchten.

Im Jahr 2009 wurden die portugiesischen Steuergesetze für Ruheständler geändert und erleichtern so den Pensionären das Leben in Portugal. Dennoch gibt es einige wichtige Aspekte, die Sie beachten sollten, wenn Sie Ihren Ruhestand in Portugal verbringen möchten, wie die geltenden Bestimmungen zum Ruhestand, das Rentenalter und Steuern.

Wer kann in Portugal in Rente gehen?

EU-Bürger, die in Portugal in Rente gehen möchten, müssen lediglich ein unkompliziertes Antragsverfahren durchlaufen und genießen viele der Vorteile, von denen auch Rentner mit portugiesischer Staatsbürgerschaft profitieren. Der Rentenantrag kann bei jedem der Regionalbüros der portugiesischen Einwanderungsbehörde (Serviço de Estrangeiros e Fronteiras - SEF) eingereicht werden.

Renteneintrittsalter in Portugal

Das Renteneintrittsalter in Portugal beträgt 66 Jahre und 6 Monate. Wenn ein Arbeitnehmer mindestens 15 Jahre lang in Portugal sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, kann er eine beitragsorientierte staatliche Rente beantragen. In einigen Fällen gibt es auch private Betriebsrenten.

Als EU-Bürger können Sie Beiträge aus Ihrem Heimatland oder einem anderen EU-Land, in dem Sie beschäftigt waren, in Ihre staatliche Rente in Portugal überweisen.

Hier erfahren Sie mehr darüber, wie Sie Ihre Rente in Portugal beziehen können.

Internationale Rentenansprüche

Wer seinen Wohnsitz in Portugal hat, muss sein Welteinkommen dort versteuern. D. h., wenn Sie nach Portugal ziehen und eine private Rente aus einem anderen Land beziehen, müssen Sie sie gegebenenfalls in Portugal versteuern. Als RNH (Residente Não Habitual) können Sie in Portugal bis zu 10 Jahre lang steuerfrei wohnen.

Besteuerung ausländischer Renten in Portugal

Seit dem 01.04.2020 werden ausländische Renten und Pensionen in Portugal pauschal mit 10% besteuert. Durch das Doppelbesteuerungsabkommen fallen die in Deutschland fälligen Steuern weg. Dies betrifft jedoch nicht andere Einkommensarten wie Dividenden, Zinsen usw.

Außerdem können Ausländer seit 2009 im Rahmen der RNH-Regelung (Residente Não Habitual) von vergünstigten Steuerbedingungen profitieren. Den NHR-Status können alle beantragen, die seit mindestens fünf Jahren ihren Steuerwohnsitz nicht in Portugal hatten und sich mehr als 183 Tage im Jahr in Portugal aufhalten.

Bürger mit NHR-Status in Portugal profitieren dann 10 Jahre lang von vergünstigten Steuersätzen:

  • 0% Pauschalsteuer auf Auslandseinkünfte (Einkommen, Zinsen, Dividenden, Kapital- oder Immobilieneinkünfte)
  • 0% Vermögenssteuer
  • 20% Pauschalsteuer auf Inlandseinkünfte für Berufe mit erhöhter Wertschöpfung (z. B: Ärzte)

Portugiesisches Gesundheitswesen

Das portugiesische Gesundheitswesen (Serviço Nacional de Saúde – SNS) bietet kostenlose medizinische Versorgung für portugiesische Staatsbürger und Ausländer mit Wohnsitz in Portugal. Der SNS wird mit öffentlichen Geldern finanziert und unterhält Gesundheitszentren und Krankenhäuser.

Bürger aus anderen EU-Ländern können Leistungsansprüche über das SNS geltend machen; dazu müssen sie den Vordruck S1 ausfüllen. Diesen müssen Sie bei dem Krankenversicherungsträger beantragen, bei dem Sie versichert sind.

Auch wenn das portugiesische Gesundheitswesen im internationalen Vergleich relativ gut abschneidet, schließen viele Auswanderer eine zusätzliche private Versicherung ab.

Erbrecht in Portugal

Das portugiesische Erbrecht sieht vor, dass jedes Nachlassverfahren den Gesetzen des Heimatlandes des Verstorbenen folgen muss. Stammt der Ehepartner aus einem anderen Land als der Verstorbene, kann das portugiesisches Recht angewandt werden, wenn Portugal das Wohnsitzland ist.

In Portugal gibt es keine Erbschaftssteuer auf Immobilien. Es wird lediglich eine Stempelsteuer von 10% fällig. Ehepartner, Nachkommen und Vorfahren sind jedoch von dieser Steuer befreit.

Nach portugiesischem Erbrecht muss ein Teil des Nachlasses an die rechtmäßigen Erben verteilt werden, darunter Ehepartner, biologische und adoptierte Nachkommen und Vorfahren des Verstorbenen. Nur ein Testament kann diese Regelung aufheben.