Neue Bestimmungen beim Goldvisum - was sich ändert
Neue Bestimmungen beim Goldvisum - was sich ändert

Im Gegenzug für Investitionen in Portugal erteilt das südeuropäische Land unbefristete Aufenthaltsgenehmigungen. Dies ist eine der wichtigsten Änderungen der Bestimmungen zum „Goldvisum“, die am 1. Oktober 2018 in Kraft getreten sind. Es existieren jedoch noch andere Vorschriften, insbesondere bezüglich des Kapitaltransfers zur Unternehmensgründung in Portugal oder bezüglich der Änderung der Investitionsart im Zusammenhang mit der Erneuerung von Aufenthaltsgenehmigungen.

Gemäß der Verordnung wird allen Bürgern und ihren Familienangehörigen, die eine Aufenthaltsgenehmigung für Investitionstätigkeiten besitzen und die die Anforderungen des Artikels 80 des Gesetzes Nr. 23/2007 vom 4. Juli erfüllen, eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Investitionstätigkeiten erteilt.

Ständiger Wohnsitz ohne Mindestaufenthaltsdauer

„So wurde eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Inhaber eines „Goldvisums“ geschaffen, die sie gleichzeitig von der Anforderung befreit, sich mindestens zwei Monate im Jahr in Portugal aufzuhalten,“ erklärt José Miguel Albuquerque, Teilhaber der Anwaltskanzlei PLMJ.

„Das entsprechende Dekret macht eine Ausnahme [bezüglich des Mindestaufenthaltes von zwei Monaten], bietet aber keine Schlussfolgerung“ in Bezug auf die Mindestanforderungen des Aufenthalts in Portugal, fügt er hinzu.

Die ersten Inhaber eines „Goldvisums“ haben dieses Aufenthaltsrecht jetzt seit fünf Jahren, so dass sie nun die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung in Portugal beantragen können.

Nach Angaben des Rechtsanwalts gewährt das Gesetz den Inhabern eines „Goldvisums“ eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, solange sie ihre Investition in Portugal beibehalten.

Das heißt, sie behalten die Investition bei und „im Gegenzug müssen sie die Mindestaufenthaltsdauer nicht einhalten“, erklärt José Miguel Albuquerque.

Beteiligung an Risikokapitalfonds und Unternehmen

Eine andere Änderung des Gesetzes, das vor fast einem Jahr (28. Oktober 2017) in Kraft trat, betrifft die Investitionen in Anteile von Risikokapitalfonds und Unternehmen, die ihren Sitz auf portugiesischem Territorium haben und Arbeitsplätze schaffen.

Für den Anleger, der in Anteile von Risikokapitalfonds investiert, sieht das Gesetz vor, dass folgende Bedingungen erfüllt werden müssen: Erklärung der Verwaltungsgesellschaft des jeweiligen Investmentfonds, die die Lebensfähigkeit des Kapitalisierungsplans bestätigt; eine Laufzeit von mindestens fünf Jahren sowie die Investition von mindestens 60% der Investitionen in Handelsgesellschaften mit Sitz in Portugal.

Die Übertragung von Kapital für die Gründung eines Unternehmens in Portugal, die die Schaffung von fünf festen Arbeitsplätzen vorsieht, ist ebenfalls geregelt.

Der Betrag für die Gründung dieser Gesellschaft beträgt 350.000 Euro, mit der Verpflichtung, fünf langfristige Arbeitsplätze zu schaffen, und so kann diese Art von Unternehmen als „Start-ups“ angesehen werden.

Verlängerung des Visums

Eine weitere Änderung betrifft die Änderung der Art der Investition.

Im Falle der Visumserneuerung stellt der Regulierungsbeschluss klar, dass der Inhaber der Aufenthaltsgenehmigung für Investitionstätigkeiten „die Art der Investition ändern“, den investierten Betrag jedoch nicht reduzieren kann.

„Die Investoren können das Investitionsprojekt ändern, nicht jedoch den investierten Betrag,“ erklärt der Anwalt.

So kann zum Beispiel ein Investor, der sein Goldvisum durch den Kapitaltransfer von 1 Millionen Euro zur Gründung eines Unternehmens erhalten hat, beschließen, in Immobilien zu investieren. So bliebe die Investition in Portugal, sie darf aber nicht niedriger als der anfänglich investierte Betrag sein.