Oli Woodman/Unsplash
Oli Woodman/Unsplash

Die Frist zur Einreichung der Einkommensteuererklärung in Portugal (IRS) läuft am 30. Juni ab. Eine häufig auftretende Frage bezieht sich darauf, ob der Firmenwagen in der Erklärung angegeben werden muss oder nicht. Die kurze Antwort lautet ja, der Firmenwagen muss versteuert werden, wenn eine schriftliche Vereinbarung existiert.

Wenn ein Steuerzahler einen Firmenwagen als Gehaltszuschlag erhält und für die Inspektionskosten, Reinigungen und andere Angelegenheiten aufkommt, gilt der Firmenwagen als geldwerter Vorteil und muss in der IRS aufgeführt werden, wie António Gaspar Schwalbach, Partner bei Telles Advogados und Mitglied des Generalrates der Portugiesischen Anwaltskammer, im Programm Dinero Vivo erklärt.

Der Steuerberater erläutert, dass „die persönliche Nutzung eines Autos, das dem Arbeitgeber Kosten verursacht, eine zusätzliche Vergütung (in Form von Sachleistungen) darstellt, wenn eine entsprechende schriftliche Vereinbarung vorliegt“. Sie besagt auch, dass der Wert dieser Leistung in der jährlichen Einkommensteuermeldung anzugeben ist, die das Unternehmen dem Mitarbeiter im Januar für IRS-Zwecke aushändigt.

Originalartikel: Tenho de declarar o carro da empresa no IRS? (Dinheiro Vivo)