Eine Immobilie in Portugal zu verkaufen kann stressig sein, besonders wenn Sie nicht mit den portugiesischen Gepflogenheiten vertraut sind. Wir geben Ihnen wertvolle Tipps.
Guide to selling property in Portugal
Guide to selling property in Portugal RODNAE Productions

Eine Immobilie zu verkaufen erscheint oft ziemlich bürokratisch und stressig, vor allem, wenn Sie überlegen, Ihre Immobilie in Portugal, d. h. einem anderen Land, zu verkaufen. Doch selbst wenn Sie als Ausländer eine Immobilie in Portugal verkaufen, muss dies nicht Grund für graue Haare sein. In diesem Artikel geben wir Ihnen 5 Tipps für einen stressfreien Immobilienverkauf in Portugal.

„Aufgrund der Bürokratie und des anfallenden Papierkrams kann Immobilienverkauf stressig werden. Von der Einholung der Immobilienbewertung über die erforderlichen Dokumente bis hin zur Unterzeichnung der Verkaufsurkunde müssen verschiedene Phasen durchlaufen werden“, so Casavo, eine italienische digitale Plattform für den Wohnungsmarkt, in einer Pressemitteilung. Nach Angaben des Unternehmens sind dies die fünf Schritte, die beim Immobilienverkauf in Portugal berücksichtigt werden müssen.

Immobilienbewertung: Wie viel ist meine Immobilie wert?

Der erste Schritt vor dem Verkauf besteht darin, den Wert der Immobilie zu ermitteln, um den Verkaufspreis festlegen zu können. Um sich eine Vorstellung vom potenziellen Wert Ihrer Immobilie zu machen, können Sie Objekte mit vergleichbaren Merkmalen in derselben Gegend suchen. Es ist auch ratsam, die Dienste eines auf diesem Gebiet erfahrenen Maklers in Anspruch zu nehmen, um einen genauen Preis zu erhalten. Außerdem können Sie im Internet bei verschiedenen Plattformen kostenlose Bewertungen erhalten, wie z. B. mit dem Immobilienbewertungstool von idealista in Portugal.

Mit Makler verkaufen oder nicht?

Wenn Sie den Wert der Immobilie kennen und den Preis festlegen können, ist es wichtig zu entscheiden, ob Sie die Immobilie auf eigene Faust oder mit Hilfe eines Maklers verkaufen möchten. Denken Sie daran, dass der Verkauf Ihrer Immobilie in Portugal mit einem Makler den Prozess oft einfacher macht, da er Experte auf dem Gebiet ist und Ihnen während des gesamten Verkaufsprozesses helfen wird. Dies ist besonders nützlich, wenn Sie als Ausländer eine Immobilie in Portugal verkaufen und mit dem System nicht vertraut sind oder nicht die Sprache sprechen.

Immobilie inserieren und Besichtigungen durchführen

Wenn Sie sich dafür entscheiden, die Immobilie auf eigene Faust und ohne die Hilfe eines Maklers zu verkaufen, hilft eine gute Organisation des gesamten Prozesses dabei, Stress zu vermeiden. Denken Sie daran, dass Sie für die Verwaltung von Anfragen, Besichtigungen der Immobilie und alles, was mit potenziellen Käufern zu tun hat, verantwortlich sind.

Notwendige Unterlagen zusammenstellen

Bevor Sie Ihre Immobilie in Portugal verkaufen, müssen Sie als Eigentümer alle erforderlichen Unterlagen zusammenstellen. Dies sind die wichtigsten Dokumente, die Sie beim Verkauf von Immobilien in Portugal benötigen:

  • Grundbucheintrag (Certidão do Registo Predial)
  • Steuerregister (Caderneta Predial Urbana)
  • Grundriss der Immobilie
  • Energieausweis (Certificado Eenergético)
  • technische Wohnungsbescheinigung (Ficha Técnica de Habitação)

Denken Sie daran, dass für den Fall, dass Sie die Immobilie nicht selbst verkaufen, sondern mit einem Makler zusammenarbeiten, im Allgemeinen Unterstützung bei der Beschaffung dieser Unterlage geleistet wird. Für detailliertere Informationen über alle für den Verkauf von Immobilien in Portugal erforderlichen Dokumente klicken Sie hier.

Unterschrift des Verkaufsvertrags

Wenn es schließlich einen Käufer gibt, der zur Finanzierung des Kaufs eine Hypothek beantragen muss, oder wenn die Verkaufsurkunde nicht sofort unterzeichnet werden kann, ist die beste Option, das zu unterzeichnen, was in Portugal als „Contrato de Promessa de Compra e Venda (CPCV)“ bekannt ist, d. h. einen Kaufvorvertrag, der die Sicherheit des Verkaufs garantiert. Nach dem CPCV und wenn alle Details in Ordnung sind, sollte die Urkunde in Anwesenheit eines Notars oder beim Grundbuchamt unterzeichnet werden.