Wer kann von der IMI ausgenommen werden?
Wer kann von der IMI ausgenommen werden?

Der Monat April ist gekommen und damit der Moment, die portugiesische Gemeindesteuer auf Immobilien zu zahlen (Imposto Municipal sobre Imóveis - IMI). Inzwischen müssten viele Steuerzahler in Portugal bereits Ihren Steuerbescheid erhalten haben. In vielen Fällen ist es jedoch möglich, sich von der IMI freistellen zu lassen. Wir erklären Ihnen, wie das geht.

Die IMI ist eine Gemeindesteuer, die auf Grundlage des Steuerwertes (Valor Patrimonial Tributário - VPT) von in Portugal befindlichen Gebäuden (rustikal, städtisch oder gemischt) berechnet wird. Die Steuer wurde 2003 eingeführt und 2017 mit der Einführung der AIMI, einer zusätzlichen Steuer zur IMI (Adicional ao IMI - AIMI), geändert.

Die Steuer ist im April fällig. Bei zu zahlenden Beträgen von bis zu 250 Euro muss die Steuer bis Ende des Folgemonats vollständig gezahlt werden. Liegt der anfallende Betrag zwischen 250 und 500 Euro, kann die Zahlung in zwei Raten erfolgen: im April und im November. Wenn der Wert 500 Euro übersteigt, kann die Zahlung in drei Raten erfolgen: in den Monaten April, Juli und November.

Welche Ausnahmen sind gesetzlich vorgesehen?

Die Experten von Ernst & Young (EY) haben eine Liste erstellt, die wir Ihnen nachfolgend vorstellen.

Städtische Gebäude für den Wohnungsbau

Ausgenommen sind Gebäude oder Gebäudeteile, die für Wohnzwecke genutzt werden und gegen Entgelt errichtet, erweitert, ausgebaut oder erworben wurden und die für den eigenen ständigen Wohnsitz oder für den Wohnsitz des Steuerpflichtigen bestimmt sind, dessen Familieneinkommen 153.300 Euro nicht übersteigt und dessen VPT höchstens 125.000 Euro beträgt.

Ausgenommen sind auch Gebäude oder Gebäudeteile, die gegen Entgelt umgebaut, erweitert, ausgebaut oder erworben wurden, wenn es sich um die erste Übertragung als Mietobjekt handelt und sie als Wohnraum genutzt werden. Die Freistellungsfrist beginnt mit dem Datum des Abschlusses des ersten Mietvertrages.

Haushalte mit niedrigen Einkommen

Die Befreiung gilt für rustikale Gebäude und für Gebäude oder Gebäudeteile, die für die ständige Wohnung des Steuerpflichtigen oder seines Haushalts bestimmt sind. Das Jahreseinkommen des Steuerzahlers darf 15.295 Euro nicht überschreiten. Die Freistellung wird allerdings nur dann gewährt, wenn der Wert der Immobilien weniger als 66.500 Euro beträgt (10-facher Jahreswert des Index der sozialen Unterstützung - Indexante dos Apoios Sociais).

Städtische Sanierungsprojekte

Städtische Gebäude oder eigenständige Projekte, die vor mehr als 30 Jahren fertiggestellt wurden oder sich in Stadtsanierungsgebieten befinden, profitieren von folgenden Anreizen:

  • Befreiung von der Steuer für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Jahr der Fertigstellung der Renovierungsarbeiten. Dieser Zeitraum kann auf Antrag des Eigentümers um weitere fünf Jahre verlängert werden, wenn es sich um Gebäude handelt, die dauerhaft als Wohnraum vermietet oder als dauerhaften Wohnraum für eigene Zwecke verwendet werden.
  • Freistellung bei der entgeltlichen Übertragung von Immobilien beim Erwerb von Immobilien, die saniert werden sollen, sofern der Käufer innerhalb von maximal drei Jahren ab Kaufdatum mit den entsprechenden Arbeiten beginnt.
  • Freistellung bei der entgeltlichen Übertragung von Immobilien bei der ersten Übertragung im Anschluss an die Sanierungsarbeiten, wenn die Immobilie zu Wohnzwecken dauerhaft vermietet wird oder wenn sich die Immobilie in einem städtischen Sanierungsgebiet befindet und vom Eigentümer als dauerhafter Wohnsitz verwendet wird.

Steuerliche Regelung zur Unterstützung von Investitionen (RFAI)

Unternehmen, die als relevant erachtete Investitionen tätigen, können für die in ihrem Eigentum befindlichen Gebäude von der IMI bis zu 10 Jahre lang freigestellt werden oder eine Ermäßigung erhalten.

Historische Geschäfte

Gebäude oder Gebäudeteile die als historische Geschäfte verwendet werden und die von der zuständigen Gemeinde als Einrichtungen von örtlichem historischen, kulturellen oder sozialen Interesse anerkannt sind und Teil des nationalen Inventars der Einrichtungen von lokalem historischen, kulturellen oder sozialen Interesse sind.

IMI-Freistellung im Tourismussektor liegt bei den Gemeinden

Immobilien von Touristikunternehmen sind für einen Zeitraum von sieben Jahren von der IMI ausgenommen. Diese Befreiung muss von der Finanzverwaltung des entsprechenden Gebiets durch einen korrekt ausgefüllten Antrag anerkannt werden, der von den Steuerpflichtigen innerhalb von 60 Tagen nach Veröffentlichung des Auftrags zur Erteilung der Touristenlizenz (utilidade turística) eingereicht werden muss.

Änderungen dieser Ausnahmeregelung sind jedoch möglich. Nach Ansicht der portugiesischen Tageszeitung Público will die Regierung den Gemeinden die Möglichkeit geben, über die Beibehaltung dieser Steuervergünstigung zu entscheiden. Der Gesetzentwurf wurde am 29. März im portugiesischen Parlament eingebracht und ist noch nicht verabschiedet. Wenn die Änderung genehmigt wird, werden Einrichtungen wie Hotels, Spas und Unterkünfte, die zuvor von der portugiesischen Regierung den Status der „touristischen Nutzung“ erhalten hatten, ab 2019 nicht mehr von der IMI-Freistellung profitieren können.