
Es ist nicht immer einfach, sich mit allen Nachbarn gut zu verstehen – besonders, wenn man in einem großen Mehrfamilienhaus lebt. Lärm, Bauarbeiten, Haustiere... Einigen scheint es zuweilen schwerzufallen, sich an die einfachen Regeln des Zusammenlebens zu halten. In diesem Artikel erklärt der portugiesische Verbraucherschutzverband DECO (Associação Portuguesa para a Defesa do Consumidor), wie Sie gegen lästige Nachbarn in Portugal vorgehen können.
Ich habe ein Problem in meiner Eigentumswohnung. Einer der Nachbarn hält sich weder an die einfachen Regeln des Zusammenlebens noch des Nachbarschaftsrechts. Was können wir tun?
Um eine gute Beziehung mit den Nachbarn zu pflegen, sollte man sich stets so verhalten, dass mögliche Konflikte vermieden werden. Leider ist dies aber nicht immer möglich.
Wenn einer der Nachbarn die Toleranzgrenze überschreitet, ganz unabhängig von der Art der Belästigung (Lärm, Haustiere, Bauarbeiten usw.), sollten Sie den Hausverwalter davon unterrichten, damit er den entsprechenden Nachbarn ansprechen kann.
Dies bedeutet zunächst, dass der Nachbar auf das Problem/die Situation angesprochen wird. Sollte das Gespräch ergebnislos verlaufen, erhält er eine Ermahnung per Einschreiben mit Rückschein. Sollte das Problem weiterhin bestehen, können Sie sich zusätzlich an die zuständigen Behörden wenden.
Bei lästigen Bauarbeiten können Sie die Belästigung mit einer Kamera aufnehmen. Im Falle von Lärm-, Rauch- oder Geruchsbelästigungen sollten Sie sich zuerst an die Polizei wenden und dann erst auf Kameras zurückgreifen. Sollten die von den Behörden ergriffenen Maßnahmen fruchtlos bleiben oder wenn jemand materiellen oder persönlichen Schaden nimmt und eine Entschädigung einfordern möchte, ist es am besten, den Gerichtsweg einzuschlagen.
Vorbeugung ist jedoch nach wie vor das beste Mittel. Daher sollte die Eigentümergemeinschaft entsprechende Regeln aufstellen, um die Interessen aller Eigentümer zu schützen. Die Eigentümer können ein gemeinsames Dokument aufsetzen, um eine Art Hausordnung festzulegen. Diese Regeln können bei Bedarf natürlich erweitert oder bearbeitet werden, sollten sich neue Fälle ergeben.
Zweck dieser Hausordnung ist:
- Das Zusammenleben in der Wohnanlage zu regeln und Konsequenzen für Zuwiderhandlungen festzulegen, wie z. B. Geldbußen bei Nichtzahlung der Gemeinschaftskosten.
- Mögliche Konflikte zu lösen. So können sich die Eigentümer im Streitfall darauf einigen, sich an ein Schiedsgericht zu wenden anstatt an ein Gericht.