
Nach einem Umzug – weil Sie in eine neue Mietwohnung gezogen sind oder sich ein Haus gekauft haben – kann es sein, dass die Strom- und Gasverträge des Vormieters bzw. -besitzers noch aktiv sind. In diesem Fall, da der Vertrag unter einem anderen Namen läuft, müssen Sie den Vertragsinhaber wechseln. In diesem Artikel erklären wir Ihnen alles zur Ummeldung des Strom- und Gasvertrages in Portugal.
Der Inhaber eines Strom- oder Gasvertrags überträgt dem zukünftigen Vertragsinhaber die Verantwortung für die Änderung des Vertrages sowie für sämtliche Situationen, die sich daraus ergeben können.
Wenn Sie z. B. in ein Haus einziehen, das bereits über einen Stromanschluss verfügt, aber nicht wissen, welcher Stromanbieter den Strom liefert bzw. Sie den aktuellen Vertragsinhaber nicht kennen, können Sie sich an den Stromanbieter wenden, der Ihnen Informationen über die Verbrauchsstelle geben kann und darüber, wie Sie den Vertragsinhaber wechseln können. Der Inhaberwechsel kann übrigens sowohl vom vorherigen als auch vom zukünftigen Inhaber beantragt werden.
So wechselt man den Inhaber des Strom- und Gasvertrages
Es gibt mehrere Möglichkeiten, den Wechsel des Vertragsinhabers zu beantragen, der zudem völlig kostenlos ist. Der Antrag muss an den Stromanbieter gestellt werden, der den bestehenden Vertrag normalerweise innerhalb von 5 bis 7 Werktagen ändert. Während der Bearbeitungszeit wird die Versorgung nicht unterbrochen.
Zur Änderung des Vertragsinhabers benötigen Sie folgende Dokumente: die Daten des neuen Inhabers, die vollständige Adresse der Verbrauchsstelle (die Anschrift Ihrer Wohnung/Ihres Hauses), die Daten des bisherigen Vertragsinhabers, Miet- oder Kaufvertrag und Ihre Bankdaten für den Einzug der Rechnungen.
Im Falle eines Vertragsinhaberwechsels bei der Stromversorgung müssen Sie den CPE (Código de Ponto de Entrega) und beim Gasanschluss den CUI (Código Universal de Instalação) angeben. Beide Angaben können Sie leicht auf jeder Rechnung finden. Sollten Sie keine Rechnung zur Hand haben, wenden Sie sich an den Strom- bzw. den Gasanbieter.
Wie viel kostet der Wechsel des Vertragsinhabers?
Die Änderung des Inhabers des Strom- bzw. Gasvertrages ist vollständig kostenlos. Die Strom- und Gasversorger müssen jedoch regelmäßige Inspektionen (alle 3 Jahre) durchführen, die für den Kunden mit zusätzlichen Kosten verbunden sind. Diese werden dem Kunden vor Durchführung dieser Arbeiten rechtzeitig mitgeteilt, genauso wie Datum und Uhrzeit des Wartungstermins.
Wann sollten Sie den Inhaberwechsel beantragen?
Sobald jemand umzieht, sollte er den Inhaberwechsel der Versorgerverträge beantragen. Aber auch bei Scheidung oder bei Tod des aktuellen Vertragsinhabers sollte eine Änderung des Vertrages beantragt werden.
Ansprechpartner für die Änderung des Vertragsinhabers
Wenn Sie den Inhaber des Strom- oder Gasvertrages wechseln möchten, sollten Sie sich an den zuständigen Energieversorger wenden. Obwohl es viele verschiedene Angaben machen und Dokumente einreiche müssen, müssen Sie dies nicht persönlich tun.