Gtres
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Das Zusammenleben mit den Nachbarn ist nicht immer einfach, umso mehr zur Urlaubszeit, wenn die Anzahl der Touristen im Gebäude sich erhöht, weil einige Wohnungen als Ferienapartments vermietet werden. Die „unbekannten Gesichter“ können Misstrauen schaffen und die Eigentümergemeinschaft würde am liebsten eine Ein- und Ausgangskontrolle am Gebäude einführen. Aber ist das möglich? In diesem Artikel, der idealista/news von der portugiesischen Verbraucherschutzvereinigung Deco zur Verfügung gestellt wird, geben wir Antworten auf diese Fragen.

Ich wohne in einem großen Gebäude mit vielen Wohnungen, von denen auch viele als Ferienapartments vermietet werden. Daher sind oft viele unbekannte Personen im Gebäude zu sehen. Meine Frage lautet: Kann unser Pförtner Leute, die er nicht kennt, bitten, sich zu auszuweisen?

Zunächst einmal möchten wir klarstellen, dass Eigentümer, die ihre Wohnungen vermietet sind, dies der Eigentümergemeinschaft mitzuteilen und über die Identität der Mieter zu informieren haben.

Der Eigentümer muss die anderen Eigentümer nicht um Erlaubnis bitten, wenn er seine Wohnung vermieten möchte. Er ist allerdings gesetzlich dazu verpflichtet, die Eigentümergemeinschaft darüber in Kenntnis zu setzen.

Ebenso ist es Pflicht des Eigentümers, den Mieter über die in der Wohnanlage geltenden Hausvorschriften zu informieren, da die Rechte und Pflichten der Mieter in Bezug auf die gemeinschaftlich genutzten Bereiche in gleicher Weise gelten. Dies bezieht sich insbesondere auf die Nutzung von gemeinschaftlich genutzten Bereichen, die notwendigerweise genutzt werden, wie Treppen, Aufzüge und den Flur- und Eingangsbereich.

Bezüglich des Verhaltens des Pförtners, kann dieser tatsächlich den Grund für den anhaltenden Aufenthalt von unbekannten Personen im Wohngebäude hinterfragen und ihnen sogar – im Rahmen der ihm übertragenen Aufgaben – den Zutritt zum Gebäude verweigern.

Ein Pförtner ist für die Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit der Wohnanlage verantwortlich und repräsentiert oft die Eigentümer nach außen. Die Bewohner vertrauen ihm.

Seine Hauptaufgaben sind mit der Annahme jeglicher Korrespondenz, dem Betreten und Verlassen von Personen sowie der Instandhaltung des Wohngebäudes verknüpft. Die Wichtigkeit seiner Funktion ergibt sich auch aus dem Arbeitsplatz, der normalerweise am Gebäudeeingang liegt. In vielen Gemeinden gibt es spezielle Gesetze, um die Rechte und Pflichten der Pförtner zu regeln.