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Der Mietmarkt in Portugal wird zunehmend beliebter, da immer mehr Menschen mieten als kaufen. Dieser Trend spiegelt sich in den jüngsten Daten des portugiesischen Statistikinstituts INE wider, aus denen hervorgeht, dass die Zahl der abgeschlossenen Mietverträge in Portugal im ersten Halbjahr gegenüber dem Vorjahreszeitraum gestiegen ist.

Wenn Sie vorhaben, eine Immobilie in Portugal zu vermieten oder eine Immobilie zu mieten, um sich nicht langfristig an eine Immobilie im Ausland zu binden, haben Sie möglicherweise Fragen zu den Mietverträgen in Portugal. Oft wird gefragt, ob es erforderlich ist, beim Abschluss eines Mietvertrags einen Bürgen zu nennen. Mit Hilfe der Anwaltskanzlei CRS Advogados erklären wir Ihnen alles zu diesem Thema.

Brauche ich einen Bürgen für meinen Mietvertrag in Portugal?

Die klare Antwort lautet nein. Für den Abschluss eines gültigen Mietvertrags in Portugal benötigen Sie keinen Bürgen. Es stimmt jedoch, dass viele Vermieter einen Bürgen fordern, so dass diese Anforderung zu einer wesentlichen Voraussetzung für den Abschluss des Mietvertrags wird, wie die Experten erklären.

Der Vermieter ist daran interessiert, die Miete einzunehmen. Wenn der Mieter keinen Dritten als Bürgen benennen kann, müssen andere Arten von Garantien gegeben werden, wie zum Beispiel eine Kaution oder eine Bankgarantie.

Die Experten der Anwaltskanzlei schlagen vor, ein gemeinsames Bankkonto anzulegen, auf das die Kaution bzw. die Garantie eingezahlt wird, und von dem nur mit Genehmigung beider Parteien Geld abgehoben werden kann. So vermeiden Sie, den gesamten Betrag in bar an den Vermieter zu übergeben und vergewissern sich, dass das Geld am Ende der Vertragslaufzeit verfügbar ist.

Das Wichtigste ist jedoch, dass Vermieter sich darüber im Klaren sind, dass die vom Bürgen im Mietvertrag gewährte Bürgschaft nur die ursprüngliche Vertragslaufzeit abdeckt und im Falle der automatischen Vertragsverlängerung verlischt, sofern nicht anderes im Vertrag geregelt ist.

Selbst in Situationen, in denen sich der Garantiegeber verpflichtet, die Verlängerungsfristen einzuhalten, ohne die Anzahl der Verlängerungen im Vertrag festzulegen, erlischt die Garantie, wenn zwischen den Parteien keine neue Vereinbarung besteht oder wenn sich die Miete ändert.

Es ist daher wichtig, dass der Vertrag rechtlich einwandfrei ist, um den tatsächlichen Willen der Parteien widerzuspiegeln. Ein Mietvertrag mit all seinen rechtlichen Besonderheiten ohne die Intervention eines Anwalts kann für so manche Überraschung sorgen.