Mietvertrag Portugal
Mietvertrag Portugal

Bei den Mietverträgen in Portugal wird hauptsächlich zwischen befristeten Verträgen und unbefristeten Verträgen unterschieden.

Befristete Mietverträge

  • Der Mietvertrag kann für eine Dauer von 5 bis 30 Jahren abgeschlossen werden, außer im Falle von Ferienimmobilien, bei denen das vertraglich vereinbarte Mietverhältnis unter drei Jahren liegen kann.
  • Wenn weder Mieter noch Vermieter den Vertrag vor seinem ordnungsgemäßen Ablauf kündigen, wird er automatisch um dieselbe Laufzeit verlängert.
  • Falls der Vermieter nach Ablauf der Vertragslaufzeit den Mietvertrag nicht verlängern möchte, muss er dies dem Mieter ein Jahr vor Ablauf des Vertrags mitteilen. Der Mieter kann mit einer Frist von 120 Tagen (4 Monaten) vor Ablauf des Vertrages seine Nichtabsicht der Verlängerung erklären.
  • Bei Vertragsparteien können den Mietvertrag vor Ablauf in beiderseitigem Einverständnis auflösen (revogação). Falls nur eine der beiden den Vertrag auflösen möchte, kommt eine ordentliche Kündigung (denúncia) oder eine außerordentliche Kündigung (resolução) in Betracht.

Unbefristete Mietverträge

  • Der Mieter kann den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 120 Tagen auflösen.
  • Der Vermieter kann den Vertrag seinerseits bei Eigenbedarf, bei Eigenbedarf eines Kindes oder im Falle von umfassenden Renovierungsarbeiten kündigen. In diesem Fall hat der Mieter Anspruch auf eine Entschädigung von maximal einem Jahr Miete.