Wie und wann kann eine Pförtnerwohnung verkauft werden?
Wie und wann kann eine Pförtnerwohnung verkauft werden?

Gibt es in dem Gebäude, in dem Sie wohnen, eine Pförtnerwohnung und überlegen Ihre Nachbarn, sie zu verkaufen, um so die Einnahmen aus den Zahlungen der Gemeinschaftskosten zu erhöhen? In diesem Artikel beantwortet Deco, die portugiesische Verbraucherschutzorganisation, die entsprechende Frage. Wir erklären Ihnen, welche Schritte dafür unternommen werden müssen.

In unserem Wohnhaus gab es 35 Jahre lang einen Portier, eine sehr kompetente Dame, die in der ihr dafür zugewiesenen Pförtnerwohnung lebte. Vor kurzem erreichte sie das Rentenalter und ging in den wohlverdienten Ruhestand, um in ihre Heimatstadt im Norden Portugals zurückzukehren. So wurde bei der letzten Eigentümerversammlung über die Pförtnerwohnung diskutiert, die nun unbewohnt ist. Ist es möglich, diese Pförtnerwohnung als Wohnraum zu verkaufen?

Pförtnerwohnung ist der allgemeine Ausdruck für diesen Teil des Gebäudes, der die Einnahmen der Eigentümergemeinschaft erhöhen könnte. Um die Frage zu beantworten, müssen wir jedoch zunächst wissen, welche Art von Vertrag zwischen beiden Parteien – der Pförtnerin und der Eigentümergemeinschaft – abgeschlossen wurde. Handelt es sich um einen Mietvertrag oder um einen Arbeitsvertrag?

Aus der Frage des Nutzers geht hervor, dass es sich allem Anschein nach um einen Arbeitsvertrag handelt, der ein Gehalt und die Gewährung von Wohnraum festlegt. Da der Arbeitsvertrag beendet wurde, endet somit auch das Recht der Pförtnerin, dort zu wohnen. Somit würde dieser Wohnraum leer stehen.

Um Probleme zu vermeiden, muss die Eigentümergemeinschaft der Pförtnerin per Einschreiben Rückschein mitteilen, dass der Arbeitsvertrag beendet wurde und somit ihr Wohnrecht in der Pförtnerwohnung erlischt.

Somit steht dem Verkauf der Wohneinheit nichts im Wege; es fehlt lediglich noch die Zustimmung der restlichen Eigentümer. Der Verkauf muss einstimmig von allen akzeptiert werden.

Sollte die Pförtnerwohnung noch nicht als eigenständige Wohneinheit im Grundbuch eingetragen sein, muss dies zunächst erledigt werden.

Anschließend müssen folgende Schritte unternommen werden:

  • Beantragung eines Energieausweises,
  • Aufsetzen des Kaufvertrages;
  • Aufteilung des Verkaufspreises unter den Eigentümern im Verhältnis zu ihrem Eigentum;
  • Meldung des Einkommens in der Einkommensteuererklärung, um mögliche Kapitalgewinne zu errechnen.